Informationen für Eltern und interessierte Jugendliche
Hier finden Eltern und interessierte Jugendliche eine umfangreiche Sammlung von Informationen über die Jugendfeuerwehr Heidenheim. Im Bereich 'herunterladen' steht eine entsprechende PDF-Datei zum Ausdrucken zur Verfügung.
Motivation
Es gibt sie in fast jedem Ort, auf dem Land oder in der Großstadt. Jugendfeuerwehren sprechen Jungen und Mädchen aus sämtlichen sozialen Schichten und Bildungsstufen an. Bundesweit über 260.000 Mitglieder haben erkannt, dass Helfen - kombiniert mit Gemeinschaft - viel Spaß bringen kann. Das macht die Deutsche Jugendfeuerwehr bei den Mitgliederzuwächsen zum Spitzenreiter aller Jugendverbände, denn junge Menschen suchen das Besondere - ein Hobby, das mehr bietet als andere.
Zweck
Die Jugendfeuerwehr Heidenheim ist die Jugendabteilung der Feuerwehr Heidenheim. Sie bietet Mädchen und Jungen die Möglichkeit, durch Spiel und Spaß Feuerwehrgrundlagen zu erlernen.
Die Jugendarbeit ist geprägt durch Förderung von Kameradschaft, Teamgeist, sozialem Engagement, technischem Verständnis, demokratischen Verfahrensweisen, Selbstwertgefühl und Ehrgeiz. Die feuerwehrtechnische Ausbildung in Form von Unterrichten, Übungen und Wettbewerben wird ergänzt durch allgemeine Unternehmungen, sportliche Aktivitäten, Spiele, Ausflüge und Zeltlager.
Organisation
Die Jugendfeuerwehr Heidenheim ist als Jugendorganisation mit Dachverbänden auf Kreis-, Landes- und Bundesebene vom Deutschen Jugendring anerkannt und unterliegt den in Deutschland gültigen Jugendgesetzen. Als Abteilung der Feuerwehr Heidenheim gilt für sie das Feuerwehrgesetz des Landes Baden Württemberg und die Satzung der Feuerwehr Heidenheim. Der Stadtjugendfeuerwehrwart leitet die Jugendfeuerwehr unter Aufsicht des Kommandanten der Feuerwehr Heidenheim und wird durch einen Stellvertreter und mehrere Betreuer unterstützt.
Kosten
Die Jugendfeuerwehr Heidenheim erhebt keine Mitgliedsbeiträge. Alle Kosten für Eintritte und Verpflegung im Rahmen der regulären Übungsdienste werden durch die Jugendfeuerwehr getragen. Auch die Dienstkleidung wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei speziellen Aktivitäten kann eine geringe Eigenbeteiligung erhoben werden, auf die dann in einem Anmeldeformular gesondert hingewiesen wird.
Die Finanzierung der Jugendfeuerwehr erfolgt neben Zuschüssen der Feuerwehr Heidenheim und Zuwendungen Dritter hauptsächlich durch Erlöse der durchgeführten Altpapiersammlungen.
Voraussetzungen
In die Jugendfeuerwehr Heidenheim können Mädchen und Jungen im Alter von 10 bis 17 Jahren aufgenommen werden, die ihren Wohnsitz in Heidenheim, Schnaitheim, Mergelstetten, Oggenhausen, Großkuchen oder Kleinkuchen haben. Sie sollten altersgemäß entwickelt und teamfähig sein. Ferner ist erforderlich, dass die Kinder und Jugendlichen in der Lage sind, selbst auf evtl. bestehende Allergien oder Unverträglichkeiten zu achten.
Erstkontakt
Interessierte Mädchen und Jungen können an einem Übungsabend unangemeldet vorbeikommen, sich vorstellen und umsehen. Es ist allerdings von Vorteil, zuvor telefonisch Kontakt aufzunehmen. Bei Interesse an einer Schnuppermitgliedschaft wird ein Schnupperantrag ausgehändigt.
Regeln
Alle Interessenten erhalten mit dem Schnupperantrag die Regeln der Jugendfeuerwehr Heidenheim ausgehändigt. Diese sind auch hier auf der Internetseite einsehbar und umfassen neben Regelungen zur Abmeldung bei Verhinderung, Verwendung der Dienstkleidung, Vermeidung von Unfällen und Benutzung von Mobiltelefonen ein generelles Rauch- und Alkoholverbot für sämtliche Mitglieder und Betreuer während Jugendfeuerwehr-Aktivitäten.
Schnupperzeit
Die Schnupperzeit dient dem gegenseitigen Kennenlernen, dauert drei Monate und beginnt mit Vorlage des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Schnupperantrags. Während dieser Zeit erhalten die Schnuppermitglieder Helm und Handschuhe und können so aktiv an den Übungsdiensten teilnehmen. Eine Entlassung aus der Jugendfeuerwehr während dieser Probezeit ist ohne Angabe von Gründen jederzeit durch den Stadtjugendfeuerwehrwart möglich. Am Ende erhalten die Schnuppermitglieder einen Aufnahmeantrag.
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt mit Vorlage des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmeantrags. Die Mitglieder übernehmen darin freiwillig die Verpflichtung, an den im Dienstplan aufgeführten Veranstaltungen regelmäßig und pünktlich teilzunehmen, die Regeln der Jugendfeuerwehr Heidenheim zu befolgen, den Anordnungen der mit der Aufsicht beauftragten Personen folge zu leisten und die Kameradschaft innerhalb der Jugendfeuerwehr durch respektvollen gegenseitigen Umgang zu pflegen und zu fördern.
Die Mitgliedschaft endet mit dem erklärten Austritt, dem Ausschluss, dem Übertritt in den aktiven Feuerwehrdienst oder der Vollendung des 18. Lebensjahres. Der Austritt auf eigenen Wunsch ist jederzeit möglich und muss telefonisch oder schriftlich dem Stadtjugendfeuerwehrwart mitgeteilt werden. Der Ausschluss ist nach vorheriger Verwarnung – in schwerwiegenden Fällen auch sofort – durch den Kommandanten der Feuerwehr Heidenheim möglich.
Aktiver Feuerwehrdienst
Mit Vollendung des 17. Lebensjahres besteht die Möglichkeit - sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt - an den Übungen und Ausbildungen der aktiven Abteilungen teilzunehmen. Die Mitwirkung an realen Einsätzen ist unter 18 Jahren und ohne abgeschlossene Grundausbildung für den aktiven Feuerwehrdienst verboten.
Einsätze
Auf keinen Fall nehmen Kinder und Jugendliche vor ihrem Übertritt in den aktiven Dienst der Feuerwehr an realen Einsätzen teil. Ferner werden keine Einsatzfahrten mit Kindern und Jugendlichen an Bord durchgeführt. Es kann im Einsatzfall zu Ausfällen oder Verspätungen bei Diensten der Jugendfeuerwehr kommen. Ereignen sich Einsätze während einer Veranstaltung, ist die Betreuung der Kinder und Jugendlichen auf jeden Fall weiterhin gewährleistet.
Dienste
Die Übungsabende finden in der Regel jeden zweiten Donnerstag zwischen 18.30 und 20.30 Uhr statt. Dazu kommen einzelne Veranstaltungen und Unternehmungen am Wochenende. Die Uhrzeiten, Orte und Details aller Termine können dem Dienstplan entnommen werden. Er ist tagesaktuell hier auf der Internetseite einsehbar und wird pro Jahr ein Mal in Papierform ausgegeben. Änderungen werden an den Übungsabenden mitgeteilt. Aus Planungsgründen müssen sich die Kinder und Jugendlichen bei Verhinderung spätestens eine Stunde vor Beginn einer Veranstaltung bei einem Betreuer abmelden. Action-Days sind freiwillige Termine ohne Transportservice und ohne festes Programm und dienen der Kamerad­schaftspflege.
Transportservice
Mitglieder, die etwas weiter entfernt von der Feuerwache wohnen, werden vor den Diensten an einem vorher abgestimmten Treffpunkt abgeholt und danach wieder nach Hause gebracht. Da dieser Transportservice für jeden Stadtteil separat organisiert wird und in Ausnahmefällen aus Kapazitätsgründen nicht angeboten werden kann, wird er individuell vereinbart. In den Fahrzeugen sind für Kinder unter 12 Jahren geeignete Rückhaltesysteme vorhanden und müssen benutzt werden.
Dienstkleidung
Die Dienstkleidung, bestehend aus Polo-Shirt, Blouson, Latzhose, Stiefeln, Wetterparka, Helm und Handschuhen soll bei der Arbeit mit Feuerwehrgeräten vor Verletzungen schützen und ist deshalb entsprechend dem Dienstplan zu tragen und pfleglich zu behandeln. Mitglieder, die die erforderliche Bekleidung nicht tragen, können von Veranstaltungen ausgeschlossen werden. Die Kleidung wird bei Beginn der Mitgliedschaft unentgeltlich bereitgestellt und ist am Ende vollständig und gereinigt zurückzugeben. Bei Nichtrückgabe oder mutwilliger Beschädigung werden die Kosten in Rechnung gestellt. Beschädigte oder zu klein gewordene Kleidungsstücke werden nach Vereinbarung ausgetauscht. Die Dienstkleidung darf nur zu offiziellen Diensten der Jugendfeuerwehr getragen werden.
Wertgegenstände
Für verlorene Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Da während des Übungsdienstes keine Mobiltelefone zugelassen sind und auch kein Geld benötigt wird, ist es sinnvoll, keine Wertsachen mitzubringen. Bei länger dauernden Veranstaltungen besteht die Möglichkeit, Wertgegenstände von einem Betreuer unter Verschluss aufbewahren zu lassen.
Versicherungsschutz und Unfälle
Unfälle während Veranstaltungen sowie auf direktem Wege vom und zum Veranstaltungsort sind über die Unfallkasse Baden-Württemberg versichert. Außerdem besteht ein Versicherungsschutz für Sachschäden an Privateigentum (z.B. Brillen), sofern die Notwendigkeit bestand, es während des Dienstes zu tragen oder bei sich zu haben. Alle Unfälle bzw. Schäden müssen umgehend bei der Jugendfeuerwehr gemeldet werden, insbesondere Wegeunfälle oder nachträgliche Arztbesuche, die sich ohne Wissen der Verantwortlichen ereignen, da sie innerhalb von 48 Stunden an die Versicherung zu melden sind.
Nicht zuletzt aus versicherungsrechtlichen Gründen wird bei Übungen mit Feuerwehrgeräten großer Wert auf das Tragen der Schutzkleidung und die Einhaltung von Regeln zur Vermeidung von Unfällen gelegt. Sollte trotz aller Vorsicht doch einmal etwas passieren, werden geeignete Maßnahmen (z.B. Arzt- oder Krankenhausbesuch) zum Schutz der Gesundheit der Kinder und Jugendlichen ergriffen und die Erziehungsberechtigten schnellstmöglich benachrichtigt.
Aufsichtspersonen und Aufsichtspflicht
Der Stadtjugendfeuerwehrwart, sein Stellvertreter sowie mehrere Betreuer gewährleisten eine gewissenhafte Fürsorge und Aufsicht während der im Dienstplan angegebenen Zeiten für die dort ausgewiesenen Veranstaltungen. Das Betreuerteam ist ehrenamtlich tätig und verfügt nicht über eine vollwertige pädagogische Ausbildung, wird jedoch von den Verantwortlichen der Feuerwehrführung auf ihre Fähigkeit bezüglich der Jugendarbeit überprüft und durch Schulungen und Lehrgänge fortgebildet. Für die Belange weiblicher Mitglieder steht bei mehrtägigen Veranstaltungen eine Mädchenbetreuerin zur Verfügung.
Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten werden streng vertraulich behandelt und nur aus Verwaltungsgründen elektronisch gespeichert oder an übergeordnete Stellen weitergegeben. Veränderungen an den Daten eines Mitglieds (z.B. Anschrift, Erreichbarkeit, Gesundheitszustand) sind der Jugendfeuerwehr schnellstmöglich mitzuteilen. Die Verwendung von Personenabbildungen und personenbezogenen Daten in Internet und Druckmedien wird mittels einer separaten Einwilligungserklärung geregelt.
Ansprechpartner und Kontakt
Alle Interessenten erhalten einen Ansprechpartner, den sie bei Fragen oder bei Verhinderung kontaktieren können. Den Mitgliedern steht im internen Bereich dieser Internetseite eine aktuelle Liste mit Ansprechpartnern zur Verfügung. Für allgemeine Fragen oder Anregungen nutzen Sie bitte die Kontaktmöglichkeiten im Bereich 'kontaktieren'.